Zweite Abendveranstaltung der Reihe «Wissen schafft Dialog» der Akademien der Wissenschaften Schweiz
Referenten: Markus Zürcher (SAGW), Benjamin Rath, Patrick Hunziker
Moderator: Toni Koller
Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Wednesday, 23. May 2012
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Vorsorgende Ethik als Leitprinzip in der öffentlichen Diskussion
akademien-schweiz in Zusammenarbeit mit Science et Cité 02.11.2009 - 02.11.2009, 18.00–19.30 Uhr | Empire Saal des Restaurants «Zum Äusseren Stand» Vorsorgende Ethik als Leitprinzip in der öffentlichen DiskussionZweite Abendveranstaltung der Reihe «Wissen schafft Dialog» der Akademien der Wissenschaften Schweiz Referenten: Markus Zürcher (SAGW), Benjamin Rath, Patrick Hunziker Anmeldung ist nicht erforderlich. Einführung und FragestellungenDas als „Vorsorgeprinzip“ bekannte Precautionary Principle kommt seit Anfang der 1970er Jahre in Politik und Gesetzgebung zur Anwendung; zuerst festgehalten wurde es in der Umweltgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. In der Schweiz wurde das Prinzip 1983 als umweltrechtliches Leitprinzip eingeführt. Das Precautionary Principle gibt dem Staat das Recht, antizipierend in die Freiheiten und Rechte von Individuen oder Körperschaften einzugreifen, um drohende schwerwiegende oder irreversible Schäden an Mensch und Umwelt zu vermeiden. Bekanntes Beispiel sind die Auflagen des Bundes für Freisetzungsversuche gentechnisch veränderter Pflanzen. Eine einheitliche Definition des Prinzips existiert nicht; zum einen variiert sein Anwendungsgebiet (Umweltrisiken oder breitere Anwendung), zum anderen wird hinsichtlich der Handhabung des Precautionary Principle unterschieden. Wird dieses schwach ausgelegt, müssen die Anwender einer riskanten neuen Technologie lediglich technische Vorsorgemassnahmen treffen und deren Auswirkungen verfolgen und kontrollieren. Der Staat darf erst dann intervenieren, wenn es eine begründete Annahme für das Eintreffen eines Schadensfalles gibt. Bei der zweiten Interpretationsart des Precautionary Principle geht der Gesetzgeber zunächst von der Gefährlichkeit der Technologie aus und verlangt von den Anwendern, das Gegenteil zu beweisen. An der heutigen Veranstaltung sollen die Konsequenzen und möglichen Probleme, die sich aus der Anwendung des Precautionary Principle ergeben, diskutiert werden. Kritiker des Prinzips weisen etwa darauf hin, dass eine Technologie, welche signifikante Vorteile bringen könnte, allein aufgrund möglicher negativer Auswirkungen verboten werden kann. Das Precationary Principle stellt nicht nur den politischen und legislativen Diskurs, sondern auch die Wissenschaft und die Wissensvermittlung vor neue Herausforderungen. So ist erstens hinlänglich bekannt, dass Risiken und Wahrscheinlichkeiten gemessen an den Standards der rationalen Entscheidungstheorie von der breiten Öffentlichkeit „falsch“ eingeschätzt werden: Grosse Risiken mit geringer Eintreffenswahrscheinlichkeit werden negativer eingeschätzt als kleine Risiken mit grosser Eintreffenswahrscheinlichkeit. Umgekehrt verhält es sich mit möglichen Gewinnen. Zweitens führt das Precautionary Principle dazu, dass hypothetische Überlegungen in der öffentlichen Diskussion einen grossen Raum einnehmen. Es fragt sich, ob auf ungewisse Annahmen gestützte Diskussionen nicht bloss zur Verunsicherung beitragen, daher mehr Schaden als Nutzen stiften. Drittens zeigen Untersuchungen, dass sowohl Gegner wie auch Befürworter dieselben Studien für sich in Anspruch nehmen. Dabei ten-dieren jeweils die Befürworter dazu, aufgrund der geringen Eintretenswahrscheinlichkeit die Ungefährlichkeit einer Technologie zu postulieren; von demselben Befund ausgehend sehen sich hingegen die Gegner in ihren Befürchtungen betätigt. Diese Feststellungen führen zu den nachfolgenden Leitfragen:
| Veranstaltungsreihe «Wissen schafft Dialog»Kontakt Bernadette Flückiger Wissenschaftliche Mitarbeiterin SAGW Hirschengraben 11 Postfach 8160 3001 Bern ++41 (0)31 313 14 40 bernadette flueckiger (at) sagw ch | |||||||
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