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Thursday, 09. February 2012






Rechtliche Aspekte


Wenn sich Gesellschaften entschliessen, eine Zeitschrift frei zugänglich zu publizieren, müssen sie über die entsprechenden Rechte gegenüber den AutorInnen und den Verlagen verfügen. Auch AutorInnen, die ihre Beiträge zusätzlich als Open-Access-Text publizieren wollen, müssen sich juristisch absichern; ausserdem sollten sie die Nutzungsrechte ihrer Texte explizit angeben (bsp. mit Creative Commons). Was es hier zu beachten gibt und wie das Einverständnis der AutorInnen für eine Open-Access-Publikation eingeholt werden kann, ist den Rubriken «Vorgehen für AutorInnen/HerausgeberInnen» zu entnehmen.


Vorgehen für AutorInnen – Worauf muss ein Autor/eine Autorin bei der Umsetzung von Open Access achten?

Vorgehen für HerausgeberInnen –Worauf muss ein Herausgeber/eine Herausgeberin einer Zeitschrift bei der Umsetzung von Open Access achten?


Creative Commons

Creative Commons stellt Copyright-Lizenzen zur Verfügung. Die unterschiedlichen Lizenztypen werden erläutert, und Sie können die Lizenz, die für Ihren Fall geeignet ist, selber wählen. Sie erscheint anschliessend auf Ihrem Beitrag oder auf Ihrer Homepage. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto «some rights reserved» – zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und Public Domain (no rights reserved) – können Sie bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen Sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. Beachten Sie, dass Ihre bei einem Verlag erschienene Arbeit in der Regel einem Verlagsvertrag unterworfen ist. Falls Sie eine Creative-Commons-Lizenz für die weitere Verwertung Ihrer Arbeit wählen, muss sie mit dem Verlagsvertrag kompatibel sein.



Weitere Informationen

Empfehlungen des Max-Planck-Instituts zu Bildern

->New Ways of Using Digital Images
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Rechtsgutachten zu Open Access liegt nebst Deutsch nun auch auf Englisch und Französisch vor.

->Rechtsgutachten zu Open Access
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Vertrag

Vertrag zwischen AutorInnen und HerausgeberInnen

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docdeclaration-pour-publication.doc | 50 KB
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