Förderung durch die SAGW

Übersicht: Fördergefässe der SAGW

Die SAGW fördert die Geistes- und Sozialwissenschaften durch finanzielle Beiträge. Sie unterstützt:

  • ihre Mitgliedsgesellschaften, hauptsächlich durch Beiträge für Publikationen, Fachinformationen und Kolloquien sowie im Rahmen der Veranstaltungsserie RECTO VERSO,
  • weitere ihr angeschlossene Institutionen (von der SAGW eingesetzten Kommissionen und Kuratorien, sowie der SAGW zugeordnete Langzeitunternehmen und Editionen),
  • Nachwuchsforschende durch Beiträge für Reisekosten sowie durch den jährlich vergebenen Nachwuchspreis.

Die Subventionen der Akademie verstehen sich in der Regel als subsidiäre Beiträge.

Hinweis

Es gelten die detaillierten Bedingungen und Richtlinien in den verabschiedeten Reglementen.

Beiträge für Publikationen

Wer kann Gesuche stellen?

Mitgliedinstitutionen der SAGW (Fachgesellschaften, die Mitglied der SAGW sind, von der SAGW eingesetzte Kommissionen und Kuratorien sowie für der SAGW zugehörige Langzeitunternehmen und Editionen)

Welche Arten von Publikation können unterstützt werden?

Mit den Beiträgen sollen Publikationen unterstützt werden, die ohne finanzielle Hilfe nicht oder nur zu Preisen aufgelegt werden könnten, die für die AbnehmerInnen unzumutbar wären.

Die SAGW unterstützt in der Regel periodisch erscheinende Publikationen. Je nach Zielsetzung, Fachgebiet und Zielpublikum ist zu unterscheiden zwischen Bulletins, (Fach-)Zeitschriften und Reihen.

Die durch die SAGW subventionierten Zeitschriften und Reihen werden einer jährlichen formalen und reglementarischen Prüfung unterzogen («Check-up Zeitschriften»).

Open Access-Anforderung an Publikationen

Der Open Access ist eine Subventionsbedingung für Zeitschriften und Reihen, die durch die SAGW gefördert werden. Die Mindestanforderungen sind in der Open-Access-Policy der SAGW festgehalten.

Beiträge für Fachinformation

Wer kann Gesuche stellen?

Mitgliedinstitutionen der SAGW (Fachgesellschaften, die Mitglied der SAGW sind, von der SAGW eingesetzte Kommissionen und Kuratorien sowie für der SAGW zugehörige Langzeitunternehmen und Editionen)

Welche Arten von Fachinformation können unterstützt werden?

Bestrebungen, die den gesellschaftsinternen Informationsaustausch fördern, namentlich regelmässig erscheinende gedruckte oder elektronische Mitteilungen.

Aktivitäten der Mitgliedinstitutionen, die der Verbreitung fachspezifischer Informationen oder der Weiterentwicklung des Fachs dienen, können ebenfalls unterstützt werden.

Relevante Reglemente und weitere Dokumente

Beiträge für Kolloquien

Wer kann Gesuche stellen?

Mitgliedinstitutionen der SAGW (Fachgesellschaften, die Mitglied der SAGW sind, von der SAGW eingesetzte Kommissionen und Kuratorien sowie für der SAGW zugehörige Langzeitunternehmen und Editionen)

Welche Kosten sind beitragsberechtigt?

Die SAGW fördert den wissenschaftlichen Austausch und unterstützt deshalb Reise- und Aufenthaltskosten von Referierenden.

Relevante Reglemente und weitere Dokumente

Beiträge für langfristige Unternehmen und Forschungsinfrastruktur

Für die durch den Vorstand bewilligten langfristigen Unternehmen holt das Generalsekretariat jährlich ein Budget, einen Finanzierungsplan, ein Arbeitsprogramm sowi einen Jahresbericht ein. Neue Gesuche sind an den Vorstand zu richten. Die bewilligten Unternehmen sind alle vier Jahre zu evaluieren.

Relevante Reglemente und weitere Dokumente

Beiträge für Reisekosten

Wer kann Gesuche stellen?

Natürliche Personen: Nachwuchsforschende, Vorstandsmitglieder der Mitgliedsinstitutionen und Personen, die schweizerische Organisationen in internationalen Dachverbänden vertreten.

GesuchstellerInnen müssen den Hauptteil ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz entfalten. Ihre Nationalität beziehungsweise ihr Domizil oder Wohnsitz sind unerheblich.

Welche Kosten sind beitragsberechtigt?

Reisekosten und Übernachtungskosten

Abrechnung

Sobald das Reisegesuch bewilligt wurde, finden Sie im Register «Aufgaben» die Aufgabe «Zur Abrechnung bereit».

Gerne bitten wir Sie, die nachfolgenden Unterlagen im Abschnitt «Quittungen» hochzuladen:

  • Kostenaufstellung (Aufteilung nach Drittmitteln und Eigenmitteln)
  • Beleg Reisekosten (Buchungsbestätigung, Rechnung, Quittung, ...)
  • Beleg Unterkunft (Buchungsbestätigung, Rechnung, Quittung, ...)
  • Einseitiger bis zweiseitiger Bericht über Ihre Teilnahme

Bitte beachten Sie, dass der auszuzahlende Betrag erst nach Ihrer Reise definitiv festgelegt und ausbezahlt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Verfügungen können gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, die Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers oder der Vertreterin bzw. des Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführerin bzw. der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Online-Tool für Beitragsverwaltung mySAGW

Ab 2022 läuft die Beitragsverwaltung über das online-Tool mySAGW. Die bisher üblichen PDFs fallen weg. Alle Abläufe der Subventionierung laufen über mySAGW online, wir führen keine Papierkorrespondenz mehr.

Gesuche 2025 einreichen

Alle Gesuchsformulare 2025 sind über die Webseite https://my.sagw.ch einzureichen. Die Einreichefrist für die Beitragsgesuche 2025 ist der 1. März 2024.

Rechnungsdokumente 2023 einreichen

Die Rechnungsdokumente 2023 (Erfolgsrechnung und Bilanz sowie den Revisionsbericht) und die Jahresberichte sind ebenfalls über mySAGW einzureichen, ebenso Abrechnungen mit Belegen, die Sie uns zur Auszahlung zukommen lassen wollen, sowie der Jahresbericht 2023. Sie finden alle noch offenen Positionen aus den Verteilplänen ebenfalls in mySAGW.

Detaillierte Anleitung für mySAGW

Dokumentation mySAGW

Kontakt

Für alle Fragen und Rückmeldungen zum online-Tool mySAGW:

Marie Steck (marie.steck(at)sagw.ch)

Für inhaltliche Fragen von Fachgesellschaften: die zuständigen Sektionsverantwortlichen

Die Einreichefrist für die Beitragsgesuche 2025 ist der 1. März 2024.

Kontakt

Beitragsgesuche & Reisegesuche
Marie Steck
marie.steck(at)sagw.ch
+41 31 306 92 63

Für inhaltliche Fragen von Fachgesellschaften: die zuständigen Sektionsverantwortlichen

Manual für die Nutzung von mySAGW