Präsidium und Geschäftsführung
Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag der Generalversammlung von der Generalversammlung für jeweils ein Jahr gewählt.
Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag der Generalversammlung von der Generalversammlung für jeweils ein Jahr gewählt.