Wie frei können sich Hochschulangehörige öffentlich zu Wort melden?
Zur akademischen Freiheit gehört auch die freie Meinungsäusserung. Es gilt allerdings Regeln zu beachten. Die Gratwanderung zwischen politischer Neutralität, kommunikativer Sorgfaltspflicht und engagierter Intervention.

Forschende der Universität Erlangen-Nürnberg und des Varieties of Democracy Institute (V-Dem Project) ermitteln jährlich den Grad an akademischer Freiheit weltweit und publizieren die Daten im Academic Freedom Index. Zurzeit sind 179 Länder abgedeckt.
Die akademische Freiheit an Schweizer Hochschulen erscheint im Academic Freedom Index grundsätzlich in einem positiven Licht: Bis 2002 bewegte sich der ermittelte Wert stabil auf hohem Niveau. 2024 fiel er jedoch tiefer aus – sowohl im Vergleich zu den beiden Vorjahren als auch zu den vier grossen Nachbarstaaten. Bedenkenswert ist der Rückgang bei zwei der fünf für den Index relevanten Kriterien: der Freiheit der Forschenden, ihre Ideen und Ergebnisse auszutauschen und öffentlich zu kommunizieren, und dem Grad der freien Meinungsäusserung zu politischen Themen.
Auch in umgekehrter Richtung, bei der Einstellung der Bevölkerung gegenüber Wissenschaft und Forschung, zeigt sich grundsätzlich ein positives Bild – bei gleichzeitiger Tendenz zu mehr Skepsis. Referenz ist hier das Wissenschaftsbarometer Schweiz.
Rund ein Drittel der für den Wissenschaftsbarometer 2025 befragten Personen sind wissenschaftsaffin (sogenannte «Sciencephile») oder kritisch interessiert. Rund die Hälfte nimmt eine passiv-unterstützende Haltung ein. Der Anteil der Skeptischen, die der Wissenschaft wenig oder gar nicht vertrauen, ist in den vergangenen Jahren allerdings auf einen Sechstel gestiegen. Seit 2022 zählen Online-Medien gemäss Barometer zu den meistgenutzten Quellen. Seither ist die Schweizer Bevölkerung auch kritischer eingestellt und unterstützt die direkte Kommunikation von Forschenden in der Öffentlichkeit weniger als zuvor.
Wissenschaftsfreiheit im Zeitalter von Social Media
Angesichts der zunehmenden Skepsis gegenüber der Wissenschaft stellt sich die Frage, wie weit sich Forschende über ihr Fachgebiet hinaus öffentlich oder politisch äussern dürfen oder sollen, und wo allenfalls die Grenzen der akademischen Freiheit und der freien Meinungsäusserung liegen.
Die Schweiz kennt zugleich eine lange und eine kurze Tradition der Wissenschaftsfreiheit.
Bereits in den 1830er Jahren verankerten die Kantone Zürich und Bern als erste Staaten im deutschsprachigen Raum die akademische Lehr- und Lernfreiheit im Gesetz. Sie wollten damit ihre neu gegründeten Universitäten vor Zensurversuchen durch konservative Theologen schützen. Damals stand also die Nichteinmischung der Kirche im Vordergrund, die Hochschulen sollten konfessionell neutral sein. Liberale Politiker spielten dabei eine Doppelrolle: Einerseits setzten sie sich für die akademische Freiheit ein, andererseits wollten sie diese primär in den Dienst eines freiheitlichen Staats stellen und konservativ gesinnte Professoren ausschliessen.
Auf Bundesebene wurde die Wissenschaftsfreiheit erst 1999 als Grundrecht festgeschrieben (Art. 20 BV). Davor galt sie in der Rechtsprechung des Bundesgerichts als ungeschriebenes Verfassungsrecht. Die Wissenschaftsfreiheit wurde teils der Meinungsfreiheit zugerechnet, insofern Forschung als Grundlage für die Meinungsbildung und -verbreitung verstanden wurde, teils der persönlichen Freiheit, da Forschung ein Ausdruck menschlicher Selbstverwirklichung sei. Nach der Aufnahme in die Bundesverfassung wurde die Forschungsfreiheit präzisiert als «die Gewinnung und Weitergabe menschlicher Erkenntnisse durch die freie Wahl von Fragestellung, Methode und Durchführung» (BGE 127 I 145, 2001).
Wie die Meinungsfreiheit zählt auch die Wissenschaftsfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten. Sie lässt sich durch individuelle Autonomie legitimieren, aber auch aus erkenntnis- und demokratietheoretischer Perspektive begründen.
Ein Kerngedanke ist, dass Wissenschaft für Staat und Gesellschaft am wertvollsten ist, wenn sie unabhängig von gesellschaftlichen Nutzlichkeitsvorstellungen und politischen Zwecken ihr Potenzial entfalten kann. Gerade indem Forschung sich frei entwickelt, vermag sie soziale Missstände sichtbar zu machen, Grundlagen für politische Entscheidungen zu liefern und den öffentlichen Diskurs mitzuprägen. Wenn die Verbreitung ihrer Ergebnisse und der Dialog mit der Öffentlichkeit von vornherein Teil der Forschung sind, umfasst die Wissenschaftsfreiheit nicht nur die Wahl von Fragestellung, Untersuchungsgegenstand und Methode, sondern auch die Kommunikation der Forschungsresultate.
Angesichts der heutigen Medienlandschaft, in der Soziale Medien eine zentrale Rolle spielen, wird deutlich, dass ein auf klassische Formate beschränktes Verständnis von Wissenschaft nicht mehr zeitgemäss ist. Forschende können ihre Ergebnisse nicht nur auf Tagungen und in Fachzeitschriften präsentieren, sondern sich auch breitenwirksam am öffentlichen Diskurs beteiligen. Diese Freiheit ist jedoch mit Verantwortung und Grenzen verbunden und kann nicht einfach als potenzierte Meinungsfreiheit für institutionell eingebettete Forschende praktiziert werden.
Die Hochschulen sind dafür zuständig, Regeln, Richtlinien und Best Practices für die Forschenden bereitzustellen. Worauf ist bei der Wissenschaftskommunikation, den Social-Media-Auftritten oder der wissensbasierten Politikberatung zu achten? Die normative Spannbreite der akademischen Freiheit, wie sie heute verstanden wird, reicht von politischer Neutralität über kommunikative Sorgfaltspflichten bis hin zu aktivem Engagement.
Können Hochschulen politisch neutral bleiben?
Swissuniversities, die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren, betont den Wert der Wissenschaftsfreiheit für die Demokratie. Die Produktion, die Weitergabe und die kritische Hinterfragung von Wissen trage entscheidend zur Bewältigung aktueller Herausforderungen bei. Gleichzeitig weist Swissuniversities darauf hin, dass Hochschulen als Institutionen keine politischen Akteurinnen seien und politische Äusserungen der Hochschulangehörigen in ihrer Rolle als Bürgerinnen und Bürger erfolgten. Es ist ein Plädoyer für eine klare Grenzziehung zwischen Wissenschaft und Politik: Hochschulen gelten institutionell als grundsätzlich apolitische Räume, und politische Aussagen von Hochschulangehörigen sind ausserhalb des akademischen Kontexts anzusiedeln.
In Übereinstimmung mit diesem Grundsatz versteht sich etwa die Universität Basel als «politisch neutral» und hält in ihren «Social-Media-Richtlinien» (April 2025) fest, dass auf politische Stellungnahmen im Namen der Universität oder ihrer Einheiten verzichtet werden soll. Das kommt wohlgemerkt keinem Verbot politischer Äusserungen gleich, sondern macht einfach deutlich, dass Voten von Hochschulangehörigen mit politischer Strahlkraft nicht institutionell der Universität zugeordnet werden sollen. Die Neutralität der Hochschule lässt sich dabei als Gegenstück zur Meinungsvielfalt ihrer Mitglieder verstehen.
Die Universität Bern fordert in ihren «Weisungen zu Kommunikation und Meinungsäusserungen» (Juni 2024) die Anerkennung der Perspektivenvielfalt und appelliert an die Verantwortung der Forschenden. Sie hebt hervor, dass die Vermittlung von Expertise klar von persönlichen Äusserungen oder solchen ausserhalb des Fachgebiets zu trennen sei. Grundsätzlich hätten die institutionellen Interessen der Universität Vorrang vor Partikularinteressen, und insbesondere Professorinnen und Professoren sollten berücksichtigen, dass ihre Äusserungen in der Regel mit der Universität in Verbindung gebracht würden.
Vergleichbare Hinweise formuliert die Universität Zürich in ihren «Social Media Guidelines» (April 2025), die normativ offener als Leitlinien formuliert sind und sowohl Tipps als auch Regeln enthalten. Da online die Grenzen von Privatem und Beruflichem leicht verschwimmen, sei hier besondere Sorgfalt und Transparenz geboten. Persönliche Meinungen, Fachwissen und institutionelle Positionen müssten klar unterschieden werden, wobei Beiträge als Privatperson in der Ich-Form verfasst werden sollten. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass selbst Privatprofile mit wenigen Schritten auf die Universität zurückgeführt werden können, sodass auch vermeintlich private Posts online schnell eine öffentliche und für die Institution relevante Wirkung entfalten können. Je stärker eine Äusserung sich auf das eigene Fachgebiet beziehe, desto mehr sei der Treuepflicht nachzukommen und der Ruf der Hochschule zu wahren.
Aufruf zur engagierten Intervention
Die ETH Zürich versteht ihrerseits den Wissenstransfer als Dienst an der Gesellschaft und zählt dazu auch den Dialog mit der Politik. Sie ermutigt ihre Forschenden ausdrücklich dazu, sich gestützt auf ihre Expertise gesellschaftlichen Fragen und Debatten zu stellen.
Gemäss den «Leitlinien zum Science-Policy-Engagement» (Februar 2024) können sich Angehörige der ETH entweder auf rein wissenschaftlich begründete Aussagen beschränken oder sich dazu entscheiden, auch zu sozialen und politischen Fragen explizit Stellung zu beziehen. Folgende Aspekte sollen dabei beachtet werden:
- In der Praxis sind die Trennlinien zwischen den verschiedenen Rollen nicht immer klar.
- Die Wissenschaft orientiert sich in erster Linie an Verstehens- und Ist-Fragen, während die Politik primär Soll-Fragen beantwortet. Sie ist dadurch stärker von Werten und Interessen geleitet und kann nicht einfach «der Wissenschaft folgen».
- Politische Fragen, zu denen wissenschaftliche Expertinnen und Experten Stellung nehmen können, lassen sich auf einem normativen Kontinuum einordnen, das von klaren Fragen und Zielen über unklare Fragen bis hin zu Zielkonflikten reicht. Der Entscheid, wo politische Fragen verortet werden, beeinflusst, wie präskriptiv wissenschaftliche Politikberatung sein kann.
- Leitungspersonen von Universitäten müssen sich zudem bewusst sein, dass ihre Aussagen in der Regel als institutionelle Positionen der Hochschule wahrgenommen werden. Wer in leitender Funktion spricht, soll somit eine grössere Zurückhaltung und stärkere Differenzierung an den Tag legen. Darüber hinaus gilt für alle ETH-Angehörigen die Empfehlung, bei kontroversen Themen, klar politischen öffentlichen Positionierungen und in kritischen Phasen, etwa vor Abstimmungen, besondere Vorsicht walten zu lassen.
Auch die EPFL legt grossen Wert auf einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit, dessen Bedeutung sie in ihrer «Charte de communication ouverte» (Januar 2024) erläutert. Angesichts grosser gesellschaftlicher Herausforderungen ist es ihr ein Anliegen, den Graben zwischen Fachgemeinschaften und der breiten Öffentlichkeit zu überbrücken. Zielführend seien dabei eine transparente, ehrliche und nüchterne Sprache. Zudem sei es ein Zeichen von Transparenz und Vertrauenswürdigkeit, wenn auf Debatten und Kontroversen innerhalb der Forschungsgebiete aufmerksam gemacht werde. Das Vertrauen lasse sich zusätzlich stärken, indem persönliche Geschichten erzählt würden, die Identifikationsmomente und Anknüpfungspunkte schafften.
Der Gedanke eines aktiven Dialogs findet sich auch in einem früheren Bericht einer Arbeitsgruppe der Universität Lausanne, der Empfehlungen zum öffentlichen Engagement ihrer Forschenden gibt (Mai 2022). Als «Engagement» gelten dort alle öffentlichen Auftritte mit moralischen, politischen oder sozialen Implikationen. Der Bericht betont, dass eine neutrale und wertefreie Wissenschaft ein Ideal darstelle, das weder realistisch noch erstrebenswert sei. Stattdessen sollen Forschende auf potenzielle Verzerrungen sensibilisiert werden und deren Einfluss möglichst minimieren.
Forschende urteilen also nicht vorurteilsfrei, sondern bedacht auf ihre eigenen Vorannahmen. Als Leitstern der Wissenssuche diene weniger die Neutralität als ein möglichst transparenter Umgang mit Werten. Befragungen bei rund tausend Universitätsangehörigen zeigen zudem, dass ein Drittel der Ansicht ist, nicht zu starkes, sondern mangelndes Engagement könne der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft schaden.
Ein normatives Spannungsfeld
Die Frage, wie der Bezug einer Person zu ihrer Hochschule in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und ob politisch sensible Aussagen hinreichend kontextualisiert werden, eröffnet ein normatives Spannungsfeld. Während einige Hochschulen die Trennung von Wissenschaft und Politik sowie von Berufs- und Privatmeinung betonen, setzen andere auf Sensibilisierung und Eigenverantwortung der Hochschulangehörigen.
Neue oder angepasste Regelwerke verdeutlichen, wie intensiv heute über Gestaltungsfreiräume, Wissensdialog und die Grenzen zwischen Wissenschaft, Privatmeinung und Politik nachgedacht wird. Unumstritten ist, dass Wissenschaft gerade durch ihre Streitbarkeit und die offene Weitergabe von Wissen massgeblich zur Stärke und Offenheit einer Gesellschaft beiträgt.
Die Akademische Freiheit und der Wissensdialog gehören zu den Grundpfeilern einer demokratischen Gesellschaft. Sie sind institutionell geregelt und mit Verantwortung verbunden. Da Wissenschaft nicht in einem wertefreien Raum stattfindet, sind Forschende gefordert, ihre Befunde angemessen, das heisst redlich, verantwortungsbewusst und unter Beachtung der geltenden Normen und Empfehlungen, zu kommunizieren.
Literatur
- Schwander, Verena: Von der akademischen Lehrfreiheit zum Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit – Entwicklung der Wissenschaftsfreiheit in der Schweiz aus verfassungsrechtlicher Sicht, in: Müller, Rainer Albert und Rainer Christoph Schwinges (Hg.): Wissenschaftsfreiheit in Vergangenheit und Gegenwart. Basel, Schwabe 2008, S. 277–305.
- Kunz, Raffaela: Kommentierung zu Art. 20 BV, in: Schlegel, Stefan und Odile Ammann (Hg.): Onlinekommentar zur Bundesverfassung, Stand: 19.11.2024. https://doi.org/10.17176/20241120-193836-0
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