Statuten
Statuten
- Die wissenschaftlich tätigen Romanistinnen und Romanisten der Schweiz bilden eine Vereinigung mit dem Namen COLLEGIUM ROMANICUM.
- Das COLLEGIUM ROMANICUM ist der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) angeschlossen.
- Es verfolgt folgende Ziele:
- die kollegialen Beziehungen zwischen seinen Mitgliedern zu stärken;
- universitäre und wissenschaftliche Fragen zu erörtern;
- den Informationsaustausch über die Fortschritte der sprach- und literaturwissenschaftlichen Forschung zu fördern;
- Publikationsmöglichkeiten zu schaffen;
- die Interessen der romanischen Philologie zu vertreten.
- Die Leitung des COLLEGIUM ROMANICUM obliegt einem Vorstand, der alle vier Jahre vom COLLEGIUM gewählt wird und sich aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten sowie einer Sekretärin oder einem Sekretär zusammensetzt.
- Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet das COLLEGIUM.
Die Generalversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. - Das COLLEGIUM ROMANICUM hat seinen Sitz am Wohnort der Präsidentin oder des Präsidenten.
- Die Mitglieder entrichten jeweils dann einen Beitrag, wenn dies zur Deckung der Verwaltungskosten erforderlich ist. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Bern, 1. Juni 1947 / 2. November 1958 / 6. Dezember 1959 / 21. Januar 1995