Der Vorstand wählt auf eine Amtsdauer von drei Jahren ständige Delegierte der SAGW, welche die Verbindungen zu den nationalen und internationalen Institutionen sicherstellen, denen die SAGW angehört oder mit denen sie enge Beziehungen pflegt.
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Donnerstag, 09. Februar 2012
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Delegierte der SAGW
Ständige DelegierteDer Vorstand wählt auf eine Amtsdauer von drei Jahren ständige Delegierte der SAGW, welche die Verbindungen zu den nationalen und internationalen Institutionen sicherstellen, denen die SAGW angehört oder mit denen sie enge Beziehungen pflegt. | |||||
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