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Donnerstag, 09. Februar 2012






Zur Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 zu den Bilateralen


09.01.2009

Die Schweiz profitiert dank starker Bildung und Forschung

Die Akteure der Hochschullandschaft Schweiz engagieren sich für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union und für ihre Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Die Schweizer Hochschulen haben bis jetzt stark von den Bilateralen profitiert, sowohl beim Forschungsabkommen als auch hinsichtlich der Mobilität der Forschenden. Bei der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 geht es darum, diesen erfolgreichen Weg zu bestätigen.


Aufgrund der bilateralen Verträge ist die Schweiz am Rahmenforschungsprogramm der Europäischen Union als vollwertiger Partner beteiligt. Diese Assoziierung brachte im 6. Rahmenprogramm einen fruchtbaren wissenschaftlichen und akademischen Austausch. Nicht weniger als 1900 von Schweizer Institutionen getragene Projekte wurden mit Beträgen in der Höhe von etwa 800 Millionen Franken finanziert. Dies sind 114 Prozent der Bundesbeiträge nach Brüssel für die Teilnahme am Rahmenforschungsprogramm. Die Auswirkungen auf den Technologietransfer und die Beschäftigung sind beträchtlich. Dieser Erfolg setzt sich im 7. Rahmenforschungsprogramm fort. Forschende in der Schweiz erzielen hervorragende Resultate. So arbeitet ein Zehntel der 275 Kandidaten, die kürzlich Förderbeiträge im Bereich Grundlagenforschung erhalten haben, an einer Schweizer Institution. Die Schweiz belegt damit in Europa den dritten Rang. Diesen Erfolg erzielte sie nicht zuletzt dank ausländischen Forschenden, die unseren Forschungsplatz verstärken.


Mobilität der Forschenden und Studierenden nicht gefährden

Das Forschungsabkommen ist integraler Bestandteil der bilateralen Verträge I, ebenso wie das Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Ihre Weiterführung und Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien abzulehnen, würde den Zugang von Schweizer Forschenden und Studierenden zum Europäischen Bildungs- und Forschungsraum in Frage stellen und würde den Schweizer Hochschulen erschweren, die ausländischen Forschenden zu rekrutieren, die man gerne in die Schweiz holen möchte.

Deshalb engagieren sich die Vertreter der Hochschullandschaft Schweiz (Liste der Unterzeichnenden siehe Seiten 2 und 3) für ein Ja am 8. Februar zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU. Für die Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz garantiert diese die notwendige Offenheit und Wettbewerbsfähigkeit – zwei Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Denn der Zugang zu europäischen Forschungsgruppen und ihren Erkenntnissen ist für Schweizer KMU und damit für unsere Wirtschaft unabdingbar.



Dokumente

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pdfPersonenfreizuegigkeit_F.pdf | 23 KB
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pdfPersonenfreizuegigkeit_D.pdf | 22 KB
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Weitere Informationen

Daniel Höchli, Direktor SNF (031 308 22 22)
Olivier Küttel, Direktor Euresearch (031 380 60 01)

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