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Donnerstag, 17. Mai 2012






Ja zur neuen Bundeskompetenz beim Schutz der Würde und Persönlichkeitsrechte


28.09.2009

Volksabstimmung über den Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) begrüssen den neuen Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen, über den die Schweizer Bevölkerung voraussichtlich am 7. März 2010 abstimmen wird. Der Artikel überträgt dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung in diesem Bereich und schafft so eine Grundlage für gesamtschweizerisch einheitliche Bestimmungen zur Forschung am Menschen.

Mit einem neuen Verfassungsartikel erhält der Bund die umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen. Neben der grundsätzlichen Kompetenznorm enthält der Artikel Grundsätze, die zum Schutz der Würde und Persönlichkeit der beteiligten Personen erfüllt werden müssen. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz und der Schweizerische Nationalfonds (SNF) begrüssen den Verfassungsartikel, da die Würde des Menschen bei Forschungsprojekten unbedingt gewahrt werden muss.

Offener Dialog mit der Gesellschaft
Der Verfassungsartikel schafft Einheitlichkeit: Die bis anhin lückenhaften und kantonal unterschiedlichen Vorschriften können durch gesamtschweizerisch gültige Bestimmungen ersetzt werden. Dadurch wird eine für die Bevölkerung sichtbare und nachvollziehbare Diskussion ethischer Grundsatzfragen in der Forschung ermöglicht. Die Forschenden stellen
sich dieser gesellschaftlichen Auseinandersetzung gerne. Sie sehen den Dialog als Chance, die Rolle und Bedeutung der Wissenschaft für die Gesellschaft aber auch ihre Grenzen zu diskutieren.

Verantwortungsvoller Umgang mit der Forschungsfreiheit
Die Forschungsfreiheit ist ein wertvolles Gut, denn ihr kommt eine grosse gesellschaftliche Bedeutung zu. Entsprechend wird sie im neuen Verfassungsartikel erwähnt und zusätzlich durch einen eigenen Artikel in der Bundesverfassung (Art. 20) geschützt. Diese Freiheit muss jedoch eingeschränkt werden, wenn sie die Würde oder Persönlichkeit der Menschen tangiert. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz und der Schweizerische Nationalfonds begrüssen daher den neuen Verfassungsartikel, und manifestieren so ihr Bekenntnis für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Forschungsfreiheit und zu Forschungsprojekten, die im Interesse der Gesellschaft sind.

Grundsätze für Reglementierung im Bereich Medizin und Biologie
Menschenwürde und Persönlichkeitsschutz müssen in allen Forschungsbereichen
gleichermassen garantiert werden. Aus diesem Grund ist es richtig, dass hinsichtlich des Ziels des Artikels kein Unterschied zwischen einzelnen Forschungsdisziplinen gemacht wird. Eine Einschränkung des Gültigkeitsgebiets auf Forschung in Biologie und Medizin macht erst der Absatz zwei. Darin werden Grundsätze für die Reglementierung der Forschung
festgeschrieben, die für die genannten Fachgebiete zwingend sind.

Die Umsetzung in konkrete rechtliche Bestimmungen wird auf Gesetzesebene erfolgen und dort diskutiert werden müssen. Für die Forschenden in der Schweiz ist der neue Verfassungsartikel auf jeden Fall ein erster Meilenstein auf dem Weg in die richtige Richtung: einheitlichen Rahmenbedingungen und Transparenz hinsichtlich der Bedingungen und Bewilligungsverfahren für ihre Forschung. Deshalb empfehlen die Akademien der Wissenschaften Schweiz und der Schweizerische Nationalfonds dem Souverän den Artikel zur Annahme.

 




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